AGB
NHALTSVERZEICHNIS
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Vertragsschluss
- Leistungserbringung
- Nutzungsrechte
- Vergütung
- Referenznennung
- Haftung
- Vertragslaufzeit
- Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alvra
Mustermannstraße 12 | 40210 Düsseldorf
(„AKYO STUDIOS“) Stand 12.05.2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leadgenerierungs- & Recruiting-Dienstleistungen von AKYO STUDIOS ausschließlich. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, AKYO STUDIOS hat diesen ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt.
1.2. Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber.
1.3. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1. AKYO STUDIOS erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Webdesign & development, Marketing und des Brandings. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Karriereseiten in sozialen Netzwerken, die Schaltung von Werbeanzeigen und die laufende Betreuung des Auftraggebers sowie ergänzende Leistungen im Bereich Videoproduktion, Weboptimierung, Content Creation und Social-Media-Support, sofern gesondert vereinbart. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von Alvra.
2.2. Die Leistungen werden innerhalb der Benutzerkonten des Auftraggebers bei sozialen Netzwerken erbracht. Der Auftraggeber wird im Impressum als alleiniger Anbieter der Karriereseiten genannt.
2.3. Alvra prüft keine rechtlichen Aspekte der Inhalte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm freigegebene Inhalte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Alvra weist jedoch auf erkennbare rechtliche Risiken hin, soweit dies im Rahmen der Zusammenarbeit ersichtlich ist.
2.4. Alvra garantiert im Rahmen der beauftragten Kampagne eine Mindestanzahl an qualifizierten Bewerbungen, sofern dies im Angebot schriftlich festgehalten wurde (z. B. mindestens 15 qualifizierte Bewerber). Wird diese Anzahl innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht erreicht, verlängert Alvra die Maßnahmen einmalig und ohne zusätzliche Kosten, bis die vereinbarte Mindestanzahl erreicht ist oder die Stelle erfolgreich besetzt wurde.
3. Vertragsschluss
3.1. Alvra erstellt ein verbindliches Angebot in Text- oder Schriftform.
3.2. Der Auftraggeber kann das Angebot durch Unterschrift oder schriftliche Zustimmung (z. B. per E-Mail) annehmen. Ohne Annahmefrist gilt eine Frist von 14 Werktagen.
3.3. Kommt kein Vertrag zustande, sind vom Auftraggeber überlassene Unterlagen (z. B. Konzepte) zu löschen.
3.4. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber eine "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" durch die BAFA erhalten hat und dies gegenüber Alvra durch eine positive Förderfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen wurde. Der Betrag ist erst nach Erhalt dieser Bescheinigung fällig.
4. Leistungserbringung
4.1. Die Gestaltung erfolgt in der von Alvra vorgegebenen Struktur. Nach Fertigstellung sind nur kleinere Änderungen enthalten.
4.2. Inhalte (Texte, Bilder, Videos) werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Im Regelfall wird ein Foto- oder Video-Shooting organisiert. Alvra kann zusätzlich Stockfotos zur Verfügung stellen.
4.3. Der Auftraggeber trägt Alvra in seine Social-Media-Konten als Partner mit den nötigen Rechten ein. Die Übermittlung von Zugangsdaten ist nicht erforderlich.
4.4. Nach Fertigstellung erfolgt die schriftliche Freigabe durch den Auftraggeber.
4.5. Die Werbeanzeigen werden auf Basis der Zielgruppenangabe des Auftraggebers geschaltet.
4.6. Alvra kann Bewerberanfragen vorqualifizieren und Erstkontakt aufnehmen, sofern dies Teil des vereinbarten Leistungsumfangs ist. Die Entscheidung, ob Alvra die Bewerber kontaktiert, liegt im Ermessen von Alvra.
4.7. Wöchentliche Statusberichte mit Erläuterung der Performance-Daten werden bereitgestellt.
4.8. Alvra optimiert laufend auf Basis der Ergebnisse, mindestens einmal pro Monat.
4.9. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Alvra, die Leistungen erfolgen digital. Persönliche Treffen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5. Nutzungsrechte
5.1. Während der Vertragsdauer werden dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Diese gelten unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung.
5.2. Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf weitere Nutzung, Bearbeitung oder Vervielfältigung der Inhalte.
6. Vergütung
6.1. Die Vergütung erfolgt als Einmalzahlung entsprechend des gebuchten Pakets. Monatliche Beiträge entfallen.
6.2. Die Vergütung beinhaltet alle Dienstleistungen laut Angebot, mit Ausnahme des täglichen Werbebudgets für Meta/Google Ads, das separat vom Auftraggeber zu tragen ist.
6.3. Zusatzleistungen oder wesentliche Änderungen sind gesondert zu vergüten.
6.4. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsannahme.
7. Referenznennung
7.1. Alvra darf als Dienstleister auf Karriereseiten genannt und verlinkt werden.
7.2. Der Auftraggeber darf als Referenz (inkl. Logo) auf der Alvra Webseite und in Social Media genannt werden.
8. Haftung
8.1. Alvra haftet für Personenschäden und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.2. Ein Mitverschulden des Auftraggebers wird berücksichtigt.
9. Vertragslaufzeit
9.1. Es besteht keine automatische Vertragsverlängerung. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Paket. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von Alvra.
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